Zertifiziert als Entsorgungfachbetrieb - Grabowski Abbruch
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Viele Bauvorhaben enthalten schadstoffhaltige Materialien, wie z. B.
  • Brandschäden
  • kontaminierte Böden (z. B. Ölböden)
  • teerhaltige Pappdächer (PAK-haltig)
Diese müssen unbedingt vor Beginn des eigentlichen Abbruches, gemäß den Richtlinien der BGR 128, fachgerecht ausgebaut werden.

Alle Arbeiten werden mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen und der persönlichen Schutzausrüstung (Einwegschutzanzug, Sicherheitsschuhe, Maske) durchgeführt. Unser qualifiziertes Personal hilft Ihnen aber auch hier gerne weiter, von der Schadstoffanalyse bis zum fachgerechten Ausbau sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung.




Weitere Informationen über die Richtlinien der Berufsgenossenschaftlichen Regel 128 erhalten Sie hier auf der    Homepage der BG Bau .



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Grabowski Abbruch GmbH & Co. KG | Zum Winderhitzer 9-11 | 23569 Lübeck | Tel.: 0451 / 6191037 | Fax: 0451 / 6191039